AK personaltraining
Andreas Kramer
Nußbergerstraße 14
93059 Regensburg
Mobil: 0151 40 157 333
eMail: kontakt@ak-personaltraining.com
Unsere AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Leistungsgegenstand
1.1 Andreas Kramer personal training verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen
der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten
und zu betreuen.
1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung
nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.
1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte,
dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.
§ 2 Training
2.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten oder länger.
Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.
2.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen.
Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch
mit dem Klienten abgestimmt.
2.3 Der Beginn des Trainings ist nur nach einem obligatorischen Gesundheits-Check-Up
durch Andreas Kramer personal training möglich.
§ 3 Sonstige Leistungen
3.1 Andreas Kramer personal training steht ihren Klienten außerhalb der
Trainingseinheiten von Mo.-Sa. zwischen 8.00 und 20.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten
Trainings- und Gesundheitsbetreuung per Telefon und E-Mail zur Verfügung.
Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von Andreas
Kramer personal training.
§ 4 Haftung
4.1 Andreas Kramer personal training schließt gegenüber dem Klienten
jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen
oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungs-gehilfen
beruht.
4.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten zusätzlich
zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.
4.3 Andreas Kramer personal training haftet nicht über die Erbringung ihrer
geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom
Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
4.4 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen
von Andreas Kramer personal training vermittelten Firmen oder Personen in
Anspruch,
tut er dies auf eigene Verantwortung. Andreas Kramer personal training übernimmt
keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von
diesen erhalten hat.
4.5 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Andreas Kramer personal
training um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.
4.6 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen,
die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches
gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.
§ 5 Zahlungsbedingungen
5.1 Die Abrechnung der ersten 5 Trainingseinheiten erfolgt im Voraus. Alle
weiteren Trainingseinheiten werden jeweils am Monatsende abgerechnet.
5.2 Der Klient erhält von Andreas Kramer personal training eine schriftliche
Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist. Zusätzlich
zur Rechnung erhält der Klient eine detaillierte Aufstellung der durchgeführten
Maßnahmen und Leistungen.
5.3 Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Andreas Kramer personal training
behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet
sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen
vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.
§ 6 Sonstige Kosten
6.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte
des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese
vom Klienten zu tragen.
6.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten o.ä., die zur Betreuung
konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten
des jeweiligen Dienstleisters.
6.3 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Kinderbetreuung,
Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte
Tarife vereinbart.
6.4 Kauft Andreas Kramer personal training im Auftrag des Klienten Produkte
(Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung
durch den Auftraggeber, Eigentum von Andreas Kramer personal training.
§ 7 Verhinderung und Ausfall
7.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens
aber 6 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte
Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.
7.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer
Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich
sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach
Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird
grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.
7.3 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger
Absprache mit dem Klienten ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.
§
8 Ersatzansprüche
8.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Andreas Kramer personal training
können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte
Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.
§
9 Datenschutz
9.1 Die personenbezogen Daten des Klienten werden von Andreas Kramer personal
training gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten
Leistungsgegenstandes verwendet.
9.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate
nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Ãœbrigen
gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
§ 10 Geheimhaltung
10.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
von Andreas Kramer personal training Stillschweigen zu bewahren, auch über
die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
10.2 Andreas Kramer personal training hat über alle im Zusammenhang mit
der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen
Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung
der Rahmenvereinbarung hinaus.
§ 11 Sonstige Vereinbarungen
11.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von
Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt
wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon
oder E-Mail.
11.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden
sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen
des anderen oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern
in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
12.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar
sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich
eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame
Ersatzbestimmung getroffen.
12.3 Als Gerichtsstand wird Amberg vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
(STAND 2008)